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Albert Scherzer | Glossar

Due Diligence

Due Diligence ist der Oberbegriff für angemessene Prüf- und Sorgfaltsmaßnahmen zur Feststellung, Bewertung und Steuerung von Risiken in einer Geschäftsbeziehung oder Transaktion. Im Geldwäschekontext umfasst Due Diligence insbesondere die CDD-Maßnahmen, kann aber darüber hinausgehen und zusätzliche, fallbezogene Prüfungen einschließen (zB bei komplexen Strukturen, ungewöhnlichen Geschäftsmodellen, erhöhtem Länder- oder Branchenrisiko). In Österreich ist Due Diligence rechtlich durch den risikobasierten Ansatz geprägt. Verpflichtete müssen die Intensität der Prüfungen am konkreten Risiko ausrichten und diese Risikobeurteilung nachvollziehbar dokumentieren. Das bedeutet, dass Standardprüfungen bei normalem Risiko ausreichen können, während bei erhöhtem Risiko verstärkte Sorgfalt anzuwenden ist, etwa durch zusätzliche Informationen zur Herkunft der Mittel, zur Herkunft des Vermögens, zur Mittelverwendung, zu Eigentums- und Kontrollstrukturen oder zu politischen Exponierungen. Due Diligence ist zugleich ein laufender Prozess. Sie beginnt vor Begründung der Geschäftsbeziehung, setzt sich in der laufenden Überwachung fort und umfasst regelmäßige Aktualisierungen sowie anlassbezogene Nachschärfungen (zB bei Änderungen in Eigentumsverhältnissen, auffälligen Transaktionsmustern oder neuen Sanktionsrisiken). Im Ergebnis ist Due Diligence die rechtliche und operative Grundlage, um „Kenntnis“ und „Plausibilität“ im Sinne eines wirksamen Präventionssystems herzustellen.