© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1200671

Alexander Kdolsky - Sandra Genner | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3 Vereinfachte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden

§ 365r GewO normiert im Vergleich zu den oben dargestellten vereinfachte Pflichten. Stellt demnach ein Gewerbetreibender aufgrund der Risikoanalyse (§ 365n1 GewO) fest, dass in bestimmten Bereichen nur ein geringes Risiko besteht, darf er vereinfachte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anwenden, sofern er sich davor vergewissert hat, dass die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion tatsächlich mit einem geringeren Risiko verbunden ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Geldwäscheprävention für die Praxis in unserem Shop! Zum Shop