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Dokument-ID: 1200840
10 Hinweisgeberschutz (Whistleblowing)
Mitarbeiter von Finanzinstituten spielen eine Schlüsselrolle bei der Aufdeckung interner Verstöße gegen Geldwäschevorschriften. Sie sind es oft, die Unregelmäßigkeiten zuerst bemerken – zB wenn ein Kollege bewusst KYC schleifen lässt, oder wenn ungewöhnliche Kundenaktivitäten ohne Reaktion bleiben. Damit solche Beobachtungen nicht unterdrückt werden, schreibt § 40 FM-GwG den Hinweisgeberschutz vor.