Verdachtsmeldung
Verdachtsmeldung ist die formalisierte Meldung eines Verpflichteten an die zuständige Meldestelle, wenn Tatsachen oder Umstände einen begründeten Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nahelegen. Die Verdachtsmeldung verlangt grundsätzlich keinen Beweis. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Verdachtsgrundlage, die sich aus Indikatoren, Widersprüchen oder atypischen Mustern ergibt. Typische Auslöser sind unplausible Herkunft der Mittel, nicht nachvollziehbare Vermögensentstehung, komplexe Strukturen ohne wirtschaftlichen Grund, ungewöhnliche Drittbeteiligungen, Transaktionen ohne erkennbaren Zweck, Aufsplitten oder Umgehungsmuster sowie Auffälligkeiten bei PEP- oder Hochrisikostaatenbezug. Eine rechtlich und operativ saubere Verdachtsmeldung beschreibt die Beteiligten, die Transaktionen, den wirtschaftlichen Hintergrund, die konkreten Auffälligkeiten und die bereits gesetzten Prüf- und Klärungsschritte. Sie muss so strukturiert sein, dass eine externe Analyse möglich wird. Praktisch erfordert das klare interne Prozesse zur Fallbearbeitung, Qualitätssicherung, Entscheidungsdokumentation und Fristensteuerung. Parallel ist das Meldeverbot zu beachten, weil Kunden nicht über eine Meldung oder laufende Analysen informiert werden dürfen. Verdachtsmeldungen sind damit der zentrale Mechanismus, mit dem private Prävention in staatliche Analyse und gegebenenfalls Ermittlungen überführt wird.