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Albert Scherzer | Glossar

KYC (Know Your Customer)

KYC (Know Your Customer) ist ein in der Praxis gebräuchlicher Sammelbegriff für die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nach österreichischem Recht. Gemeint sind insbesondere jene Pflichten, die einen Verpflichteten dazu verpflichten, vor Aufnahme und während der Geschäftsbeziehung festzustellen und zu überprüfen, mit wem er eine Geschäftsbeziehung eingeht: Dazu gehören die Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität, die Feststellung und Überprüfung von vertretungsbefugten Personen und deren Vertretungsbefugnis, die Erhebung von Informationen über Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung, die Abklärung, ob der Kunde oder relevante Personen als politisch exponiert einzustufen sind, sowie die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich der regelmäßigen Aktualisierung von Daten und Unterlagen. Rechtsdogmatisch bildet dafür im Finanzmarktbereich vor allem § 6 FM-GwG den Kern (Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden). Zu KYC gehört außerdem die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers, also jener natürlichen Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht, und die Plausibilisierung dieser Angaben. In der Praxis erfolgt das regelmäßig auch unter Heranziehung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer nach dem WiEReG, das ausdrücklich zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten eingerichtet wurde.