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Albert Scherzer | Glossar

Proliferationsfinanzierung

Proliferationsfinanzierung bezeichnet die Bereitstellung, Beschaffung oder Nutzung von Finanzmitteln oder wirtschaftlichen Ressourcen zum Zweck der Entwicklung, Herstellung, Anschaffung, des Besitzes, der Lagerung, des Transports oder des Einsatzes von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme. Im Präventionssystem wird Proliferationsfinanzierung zunehmend als eigenständiges Risikofeld neben Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung behandelt, weil typische Muster abweichen und weil häufig Handels- und Beschaffungsnetzwerke, Frontgesellschaften und Umgehungsstrukturen genutzt werden. Für Verpflichtete ergeben sich daraus besondere Anforderungen an Risikoanalyse und Monitoring, insbesondere bei grenzüberschreitenden Zahlungen, bei bestimmten Güter- und Sektorkonstellationen, bei komplexen Lieferketten und bei Staatenbezügen, die im Sanktionskontext besonders sensibel sind. Operativ überschneidet sich Proliferationsfinanzierung stark mit Finanzsanktionen und Embargologik, weil einschlägige Verbote und Listungen häufig das wichtigste Präventionsinstrument sind. Deshalb müssen Screening, Transaktionsmonitoring und Eskalationsprozesse so gestaltet sein, dass sowohl klassische AML-Indikatoren als auch proliferationsspezifische Red Flags erkannt werden. Dazu zählen atypische Handelsfinanzierungen, ungewöhnliche Zwischenhändler, inkonsistente Warenbeschreibungen und Zahlungsstrukturen, die offensichtlich der Verschleierung dienen. Wenn Hinweise nicht ausgeräumt werden können, sind verstärkte Sorgfalt, Sperrmaßnahmen und gegebenenfalls Meldeschritte zu prüfen.