Risikobasierter Ansatz
Risikobasierter Ansatz bedeutet, dass Verpflichtete ihre geldwäscherechtlichen Maßnahmen nicht schematisch, sondern entsprechend der konkreten Risikoexposition ausrichten. Das betrifft sowohl die Gestaltung des gesamten Präventionssystems als auch die Anwendung im Einzelfall. Bei geringem Risiko kann eine vereinfachte Vorgehensweise zulässig sein, bei höherem Risiko sind verstärkte Sorgfaltspflichten zwingend. Der risikobasierte Ansatz verlangt daher eine belastbare Risikoanalyse, klare Kriterien und eine dokumentierte Entscheidung, warum ein bestimmtes Risiko als niedrig, normal oder hoch eingestuft wurde. In der Praxis steuert er die Intensität der Identitätsprüfungen, die Tiefe der wirtschaftlichen Eigentümerermittlung, die Anforderungen an Herkunftsnachweise, die Frequenz von Reviews und die Strenge des Transaktionsmonitorings. Wichtig ist, dass risikobasiert nicht beliebig bedeutet. Bestimmte Konstellationen lösen typischerweise immer erhöhte Maßnahmen aus, etwa Hochrisikostaatenbezug oder PEP. Zudem muss ein risikobasiertes System Umgehung berücksichtigen, also das Risiko, dass Kunden ihr Verhalten an Schwellen und Regeln anpassen. Deshalb sind starre Betragsgrenzen allein nicht ausreichend. Ein wirksamer risikobasierter Ansatz kombiniert quantitative Schwellen mit qualitativen Indikatoren, klaren Eskalationswegen, Schulung und laufender Wirksamkeitskontrolle.