5.4.2 Wohlfahrtseinrichtungen
Wohlfahrtseinrichtungen sind Einrichtungen, die die begünstigte Personengruppe – in der Regel Arbeitnehmer und deren Angehörige – fördern oder diese in besonderen Lebenslagen sozial unterstützen sollen. Eine Wohlfahrtseinrichtung erfordert ein ausreichendes Maß an „organisatorischer Verfestigung“ (Mosler in Brameshuber/Tomandl, ArbVG § 93 Rz 5). Zu solchen Einrichtungen zählen ua Werksküchen, Sozialfonds, Ferienheime, Freizeitanlagen, Kindergärten und unter Umständen spezielle Zuschüsse.