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Dokument-ID: 1245045
10.6.4.6 Altersheime, Altenwohnheime, Seniorenheime, Seniorenresidenzen sowie andere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung
Bis 2019 war für Altersheime, Altenwohnheime, Seniorenheime, Seniorenresidenzen sowie andere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung ein Brandschutzkonzept erforderlich. Seither liegen eigene Bestimmungen in den OIB-Richtlinien vor. Für diese Nutzungsarten wurde von den Anforderungen für Beherbergungsstätten ausgegangen und Anpassungen für die Bedürfnisse der Nutzer getroffen.