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Dokument-ID: 1247381
8.7.1.2 Unbescholtenheit des Geschäftsführers
Der Geschäftsführer eines seriösen Sicherheitsdienstleistungsunternehmens hat keine Vorstrafen und wurde auch nicht verurteilt. Der Nachweis erfolgt durch einen aktuellen Auszug aus dem Strafregister (früher Leumundszeugnis).