10.3 Verwaltungsvertrag
Wird eine Liegenschaft übernommen, ist vor Übernahme der Unterlagen des Hauses zu klären, wer die Liegenschaft verwalten soll. In der Regel kümmert sich eine eigene Verwaltungsgesellschaft darum. Dabei ist der Abschluss des Verwaltungsvertrags erforderlich. Naturgemäß ist dies obligatorisch, doch in der Praxis wird die Vereinbarung der Verwaltungsübernahme oft vernachlässigt: so in Fällen, in denen Häuser desselben Eigentümers bereits verwaltet werden, oder in Fällen, in denen lediglich eine mündliche Vereinbarung besteht.