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Dokument-ID: 1244254
5.9.9.3 Die Kontrollkompetenz
Die Betriebskontrolle kann je nach gesetzlichen Vorgaben vom Betreiber, einer Betreuungsperson eines so genannten Betreuungsunternehmens, einem Aufzugs-, Fahrtreppen- oder Hebeanlagenwärter durchgeführt werden.