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Dokument-ID: 1244270
5.9.11.8 Die rechtlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Behebungsfristen
Die Konsequenzen bei der Nichteinhaltung der Behebungsfristen können vielschichtig sein.
Grundsätzlich gilt: Für die fristgerechte Behebung der in der sicherheitstechnischen Prüfung erhobenen Risiken ist der Betreiber verantwortlich!