10.1.2.4 Bestandverträge bzw Vereinbarungen
Bestandvertrag ist der Überbegriff für Miete und Pacht. In beiden Fällen handelt es sich um die Gebrauchsüberlassung von unverbrauchbaren Sachen (in der Regel Räumlichkeiten) gegen Entgelt auf gewisse Zeit. Sofern lediglich Geschäftsräumlichkeiten in Bestand gegeben werden, liegt ein Mietvertrag vor. Ist hingegen ein lebendes Unternehmen Gegenstand des Bestandvertrags, dann ist dieses Vertragsverhältnis verwaltungstechnisch als Pachtvertrag zu beurteilen. Die Unterscheidung zwischen Miete und Pacht spielt eine bedeutende Rolle, da die strengen Regelungen des MRG auf Pachtverträge keine Anwendung finden.