2.1.1.2 Der Begriff Facility Management
Ursprünglich kommt der Begriff vom lateinischen facilis und bedeutet: leicht, machbar.
Zu den „Facilitys“ werden alle Grundstücke, Gebäude, Infrastrukturen, Anlagen, Maschinen, Versorgungseinrichtungen und sonstige Installationen gezählt. Hierbei handelt es sich betriebswirtschaftlich gesehen um das Anlagevermögen und die zur Leistungsbereitstellung erforderlichen Sachmittel, aber auch um Dienste innerhalb des Unternehmens, die nicht physischer Bestandteil des Leistungsresultats werden, aber für die Erfüllung des Unternehmenszwecks unerlässlich sind. Unter „Management“ versteht man die Integration von Strategie, Planung, Realisierung, Bewirtschaftung und Controlling der „Facilitys“, also eine aktive Steuerung, die über eine rein passive Verwaltung hinausgeht.