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Dokument-ID: 1241208
3.3.4.2 Wartung/Instandhaltung
Eine Wartung im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erfasst im Wesentlichen den Funktionserhalt der Anlage/Maschine, um Funktionserhalt zu garantieren und Anlagenstillstände zu minimieren. Auch Arbeitsschritte wie die Verbesserung und Schwachstellenanalyse gehören zur Wartung.