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Dokument-ID: 1245049
10.6.5 Betriebsräumlichkeiten und -anlagen
Prüfung gem § 82b Gewerbeordnung
Jeder genehmigte Gewerbebetrieb muss in regelmäßigen Abständen der Gewerbebehörde nachweisen, dass alle seine gewerblichen Tätigkeiten den aktuellen Genehmigungsbescheiden und den sonstigen gewerberechtlichen Bestimmungen entsprechen. Auch die oft zahlreichen Auflagen, die in den gewerberechtlichen Bescheiden festgeschrieben sind, sind auf deren Einhaltung zu prüfen.