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Neu Dokument-ID: 1243006

Philippe Wanzenböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9.1.2 Landesgesetzliche Bestimmungen

In Österreich gibt es, abgesehen von Vorarlberg und dem Burgenland, in jedem Bundesland ein eigenes Aufzugsgesetz. Im Burgenland und in Vorarlberg sind lediglich Verweise in den jeweiligen Bautechnikverordnungen auf die Hebeanlagen-Betriebsverordnung HBV 2009 zu finden. Damit ist in diesen beiden Bundesländern die Hebeanlagen-Betriebsverordnung HBV 2009 das zuständige Landesgesetz.

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