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Philippe Wanzenböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9.8.1 Die Wartungsverpflichtung

Nachdem in Österreich die grundlegenden wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010-MSV 2010 sowie der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015-ASV bei jeder überwachungsbedürftigen Hebeanlage anzuwenden sind und gemäß diesen Anforderungen auf die jeweils gültigen Betriebs- und Wartungsanleitungen hingewiesen wird, ist die Wartung einer überwachungsbedürftigen Hebeanlage ebenso wie die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben.

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