6.2.3.2 Konkrete Quadratmeterleistungen für die definierten Reinigungsarten
Die Leistungswerte für die Unterhaltsreinigung sind für sämtliche Reinigungsbereiche (wie Büros, Nassräume, Teeküchen etc) getrennt in Sichtreinigung, Teilreinigung und Vollreinigung in Tabelle 1 der Norm angegeben. Diese Quadratmeterleistungen gelten als Maximalwerte, die unterschritten, aber nicht überschritten werden dürfen. Das bedeutet beispielsweise, dass die Vollreinigung eines Büros mit einer Maximalquadratmeterleistung von 180 m²/Stunde durchgeführt werden darf. Eine Reinigung mit nur 150 m²/Stunde ist zulässig, wohingegen eine solche mit 200 m²/Stunde für die Vollreinigung in Büros nicht zulässig ist. Organisationszeiten, andere Leistungen und Zusatzleistungen sind wie beschrieben in diesen Quadratmeterleistungen nicht enthalten. Tabelle 6.2.3.2-1 zeigt einen Auszug: