Neu
Dokument-ID: 1245047
10.6.4.8 Krankenhäuser
In Krankenhäusern ist die Mehrzahl der Bewohner in ihrer Bewegungsfähigkeit und/oder Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt, worauf hinsichtlich Sicherheit der Personen im Brandfall besonders Rücksicht genommen werden muss.