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Dokument-ID: 1244253
5.9.9.2 Das Intervall der Betriebskontrolle
Die Intervalle der Betriebskontrolle werden zum einen in den anzuwendenden Aufzugsgesetzen geregelt und zum anderen in der Betriebs- und Wartungsanleitung angeführt. Die in den Gesetzen angegebenen Intervalle sind Mindestanforderungen. Die Betriebskontrolle ist grundsätzlich an jedem Betriebstag vorzunehmen.