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Dokument-ID: 1243948
5.9.6.4 Die Abnahmeprüfung
Eine Abnahmeprüfung ist durch den Aufzugsprüfer bzw eine akkreditierte Inspektionsstelle durchzuführen nach:
- Fertigstellung eines neu errichteten Aufzuges,
- einer wesentlichen Änderung eines Aufzuges mit oder ohne CE-Kennzeichnung,
- einer Instandsetzung (unwesentliche Änderung nach ÖNORM B 2454-2) eines Aufzuges ohne CE-Kennzeichnung und
- einer Umbauprüfung eines Aufzuges mit CE-Kennzeichnung.