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Philippe Wanzenböck | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9.6.4 Die Abnahmeprüfung

Eine Abnahmeprüfung ist durch den Aufzugsprüfer bzw eine akkreditierte Inspektionsstelle durchzuführen nach:

    • Fertigstellung eines neu errichteten Aufzuges,
    • einer wesentlichen Änderung eines Aufzuges mit oder ohne CE-Kennzeichnung,
    • einer Instandsetzung (unwesentliche Änderung nach ÖNORM B 2454-2) eines Aufzuges ohne CE-Kennzeichnung und
    • einer Umbauprüfung eines Aufzuges mit CE-Kennzeichnung.

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