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Neu Dokument-ID: 1245009

Peter Wirth - Doris Wirth | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.5.2 Neufassung der ÖNORM B 1300 im Jahr 2018

Erstmals erschienen im Herbst 2012 hatte die Norm die Intention, die weitreichenden Verkehrssicherungspflichten, die ein Eigentümer einer Liegenschaft zu erfüllen hat, zu regeln und zu organisieren. Während die ÖNORM B 1300 nur auf Wohnbauten anzuwenden ist und ausdrücklich die regelmäßige Befundung der Wohnungen ausschließt, ist die im Jahr 2016 erschienene ÖNORM B 1301 auf alle Nicht-Wohngebäude anzuwenden. Wesentlicher Unterschied ist, dass in Nichtwohngebäuden auch die vermieteten und verpachteten Flächen auf die Elemente der Objektsicherheit zu überprüfen sind. Bei Diskussion und Herausgabe der ÖNORM B 1301 flossen die Erfahrungen aus der Anwendung der B 1300 ein, und es wurden einige nicht eindeutige Begriffe und Formulierungen überarbeitet. Danach entstand der Wunsch, die Norm B 1300 an die B 1301 vor allem textlich anzupassen, was sodann auch geschah.

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