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Dokument-ID: 1245007
10.5 Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude nach ÖNORM B 1300
Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden und haben aus diesem Grund dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.