2.5.1 Überprüfungen – Rechtsquellen und Erläuterungen
Wer hat für eine eventuell zwingend vorgeschriebene Überprüfung zu sorgen? Wer ist zur Durchführung einzelner Prüfungen legitimiert? Welche Punkte sind in die wiederkehrende Eigenüberprüfung aufzunehmen? Wann fällt die nächste Prüfung an bzw hätte ich bereits eine durchführen müssen? Als Ergebnis einer durchgeführten Überprüfung erhalte ich ein abschließendes Dokument, aber wie habe ich damit umzugehen? Gibt es eine Möglichkeit, die geforderte mittels einer anderen Prüfung zu kompensieren? Insbesondere durch die GewO-Novelle 2026 (neue §§ 76b und 80a GewO) stellen sich diese Fragen nunmehr auch für gewerbliche E-Ladestationen und Photovoltaikanlagen in Betriebsanlagen. All die genannten Fragen werden in verschiedenen Rechtsquellen geregelt und nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.