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Dokument-ID: 1243940
5.9.5.1 Der Betrieb
Wie im Kapitel 5.9.1 angeführt, gibt es in Österreich insgesamt acht verschiedene Aufzugsgesetze. Wie die überwachungsbedürftige Hebeanlage betrieben werden muss, steht in dem für die Hebeanlage relevanten Aufzugsgesetz.