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Dokument-ID: 1249681
6.6.2 Gesetzliche Grundlagen
Das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) setzt die Abfallrahmenrichtlinie der EU um und legt die so genannte Abfallhierarchie fest. Das bedeutet, dass die Entstehung von Abfällen nach Möglichkeit vermieden werden soll. Ist das nicht möglich, sollen Abfälle wiederverwendet oder wiederverwertet werden.