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Dokument-ID: 1242314
5.3.11.3 Verschmutzung an Luftdurchlässen
Luftdurchlässe (Zuluft und Abluft) sind mindestens einmal jährlich auf Verschmutzung zu überprüfen und bei Bedarf zu reinigen. Besonders ist dabei auf innen liegende Leit- oder Drosseleinrichtungen, Siebe, Schöpfzungen u dgl zu achten.