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Dokument-ID: 1242580
5.4.1.4 Inspektion
Die Inspektion oder Kontrolle beschreibt die Feststellung des Ist-Zustandes. Die Inspektion hat nach Augenschein mit branchenüblichen, einfachen Mitteln und Methoden zu erfolgen. Sie ist Voraussetzung für die durchzuführenden Instandhaltungsmaßnahmen und für die Hinweispflicht über festgestellte Mängel sowie deren erforderliche Instandsetzung.