2.2.3 Richtlinie GEFMA FMA 190 – Betreiberverantwortung
Die in den letzten Jahrzehnten entstandenen modernen Immobilien weisen einen hohen Grad an Technisierung auf. Damit stieg auch die Zahl der für diese Gebäude relevanten Gesetze und Richtlinien. Zusätzlich erließen und erlassen die Behörden sehr umfangreiche Auflagen für Bau und Betrieb. Eigentümer und Bestandnehmer kamen in Situationen, für Schäden haften zu müssen, die ohne ihr aktives Handeln entstanden sind. Sie hatten es beispielsweise unterlassen, vorgeschriebene Überprüfungen rechtzeitig durchzuführen oder die Durchführung delegierter Leistungen zu überprüfen: Sie oder ihre Subauftragnehmer waren sich nicht über den Umfang ihrer Pflichten aus den relevanten Gesetzen und Bescheidauflagen bewusst.