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Dokument-ID: 1242610
5.5.11 Die Mängelliste
Für den Aufbau einer Mängelliste gibt es keine grundsätzlichen Regelungen, es muss jedoch eindeutig daraus hervorgehen, um welchen Raum, welches Betriebsmittel bzw welche Art von Mangel es sich handelt. Idealerweise ist zu jedem Mangel ein Foto vorhanden und Platz, um die Mangelbehebung zu dokumentieren. Abbildung 5.5.11-1 zeigt einen Auszug aus einer beispielhaften Mängelliste.