9.12.5 Auftragsarten
Das BVergG 2018 gilt für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (§§ 5 bis 7; § 177 BVergG 2018).
Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch • [Fußnote: Vgl zB die Ausführungen der TÜV Akademie Austria unter https://www.tuvakademie.at/kurs/ausbildungzumrzertifiziertenfacility-managerintuevr; zuletzt aufgerufen am 21. November 2023.] wird man unter Facility Management alle Leistungen verstehen dürfen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb eines Gebäudes bzw einer Immobilie notwendig sind; das können Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten sein. Typischerweise werden im Rahmen des Facility Managements daher Bau- und Dienstleistungsaufträge zur Ausschreibung gelangen.