10.3.1 Haftung
Die Haftung bzw die Grenzen der Haftung sind exakt festzuhalten, damit es im Streitfall zu keinen Konfrontationen kommen kann. Diese Thematik hat besonders in den letzten Jahren zugenommen. Eine Haftung des Hauseigentümers und insbesondere auch des Verwalters ist durch verschiedene rechtliche Bereiche herzuleiten, so natürlich durch vertragliche Pflichtenverletzung, deliktische Schadenersatzhaftungen, aber auch durch Verkehrssicherungspflichten, ÖNORMEN, ÖIB-Richtlinien etc. Einige genannte Punkte können über Umwege zu einer Haftung führen. ÖNORMEN und ÖIB-Richtlinien besitzen keine normative Wirkung, in einem Schadensfall können sie jedoch als Grundlage zum Stand der Technik herangezogen werden.