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Neu Dokument-ID: 1247202

Roman Harrer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.6.4.2 Definition des Leistungsumfanges

Bei der Ausschreibung ist die exakte Definition des Leistungsumfanges entscheidend:

  • zu räumende Flächen,
  • zu betreuender Zeitraum,
  • Häufigkeit der Dienstleistungen,
  • Aufstellen von Warnhinweisen,
  • Tauwetterkontrolle,
  • Überwachung von Eiszapfenbildung und -entfernung,
  • Überwachung der Schneehöhe auf Dächern und Anbringen von Dachlawinenfahnen,
  • Reaktionszeiten bei Schneefall
  • evtl. Abtransport der Schneemengen und
  • die Art der zu verwendenden Streumittel.

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