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Martin Hollaus - Günther Röthlin - Jürgen Schreihofer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5.5 Personaldatenverwaltung

Unter Personaldatenverwaltung versteht man die Erfassung sämtlicher relevanter personenbezogener Daten. Diese werden übergreifend und durchgängig zur Verfügung gestellt und bilden damit das Fundament für die korrekte Funktion vieler weiterer Anwendungen. Sie werden meist in bestehenden Fremdsystemen verwaltet und können mittels Schnittstelle importiert werden.

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