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Dokument-ID: 1242578
5.4.1.3 Reinigung
Die Reinigung ist nicht Bestandteil der Kontrolle und Instandhaltung. Eine regelmäßige Reinigung ist aber eine Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Lebensdauer und Funktionsfähigkeit hochwertiger Produkte. Die Reinigung liegt nach der (Teil-)Abnahme in der Verantwortung des Bestellers. Es sind Außen- und Innenseiten, bei Fenstern und Türen auch der Falzbereich zu reinigen.