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Thomas Zäuner | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.2 Übernahme

Nach Fertigstellung eines Neubauprojektes oder nach Kauf eines bestehenden Gebäudes sollte mit den vertraglichen Vereinbarungen einhergehend eine korrekte Übernahme zum Zweck der Bewirtschaftung des Gebäudes für den Eigentümer erfolgen.

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