5.9.11.3 Die gesetzliche Verfahrensgrundlage der sicherheitstechnischen Überprüfung bei Aufzügen
Das Verfahren zur Behebung der Risiken sowie die Fristen zur Behebung werden im jeweils anzuwendenden Aufzugsgesetz bzw gegebenenfalls in der zugehörigen Aufzugsverordnung geregelt. So können die Fristen zur Behebung pro Bundesland unterschiedlich sein. In manchen Gesetzen ist zusätzlich zur sicherheitstechnischen Überprüfung auch noch ein Konzept über die Abhilfemaßnahmen der Risiken gemäß dem zuständigen Aufzugsprüfer bzw der Inspektionsstelle vorzulegen. In der Steiermark muss sogar die Behebung der Risiken per Gutachten dokumentiert werden.