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Dokument-ID: 1245020
10.6.1 Wesentliche Unterschiede der Objektsicherheitsprüfung nach B 1300 und B 1301
Umfang der Prüfung
Im Gegensatz zur B 1300, die sich nur auf die Allgemeinflächen bezieht, sind nach B 1301 alle Flächen und Bauteile einer Liegenschaft einer Begehung und Überprüfung zu unterziehen. Aufgrund der mitunter komplexen Nutzung von Nicht-Wohngebäuden ist oft ein Prüfteam mit interdisziplinären fachlichen Kompetenzen einzusetzen.