6.2.1 Vertragliche Basis
Grundsätzlich kann die Beauftragung von Gebäudereinigungsunternehmen für die Durchführung der Reinigungstätigkeiten auf unterschiedlicher vertraglicher Basis erfolgen. In der Regel handelt es sich um einen Werkvertrag, da definierte Leistungen vom Dienstleister und seinen Erfüllungsgehilfen selbstständig erbracht werden, wobei der Dienstleister seine eigenen Geräte und Materialien benutzt und das Personal des Dienstleisters im Wesentlichen weisungsunabhängig vom Auftraggeber agiert.