5.9.6.7 Die Abschlussprüfung von Feuerwehraufzügen
Jeder neue Feuerwehraufzug ist, sofern im Baubescheid vorgeschrieben, einer so genannten Abschlussprüfung vor Inbetriebnahme zu unterziehen. Der Prüfumfang richtet sich nach Punkt 6.1 der TRVB 150 S Diese Prüfung ist unabhängig von den Vorgaben der jeweiligen Aufzugsgesetze in ganz Österreich durchzuführen. Die Prüfung schließt mit einem Prüfbericht ab, bei dem die Schnittstellen zwischen Aufzugsabnahmeprüfung und der Abnahme der brandschutztechnischen Maßnahmen dokumentiert sind.