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Peter Florreither - Ingo Linke | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.7 Sicherheitssysteme

Brandentrauchungssystem

Maschinelle Entrauchungsanlagen sind je nach Gebäudetyp und Gefährdungsgrad als Rauchwärmeabzüge nach TRVB 125 S oder Rauchverdünnungsanlagen nach ÖNORM H 6029 vorgeschrieben. Bei einem Brand sind die meisten Todesopfer in erster Linie wegen einer Rauchvergiftung zu beklagen. Deshalb ist die Rauchfreihaltung eine entscheidende Maßnahme für den Personenschutz. Der Einsatz von mechanischen Rauch- und Wärmeabzugsanlage gemäß TRVB 125 S ist deshalb eine sinnvolle und letztlich auch die sicherste Variante für alle Beteiligten und eine wesentliche Voraussetzung zur Selbstrettung, Fremdrettung, Brandbekämpfung sowie für den Sachschutz.

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