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Jacqueline Kachlyr-Poppe | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.6.6 Gefährliche Abfälle

Abfälle gelten als gefährlich, wenn sie explosiv sind, Brände verursachen können, ätzend wirken, gesundheitsschädlich, giftig, krebserzeugend oder umweltgefährdend sind, um nur einige mögliche Eigenschaften zu nennen. Im Abfallverzeichnis sind diese Abfallarten mit „g“ oder „gn“ gekennzeichnet. Auch harmlose Alltagsgegenstände wie Altautos, alte Mobiltelefone oder Elektrogeräte mit schädlichen Bauteilen oder Inhaltsstoffen sind gefährliche Abfälle, da diese giftige oder umweltschädliche Substanzen bei der Aufarbeitung freisetzen können. Sie müssen daher mit besonderer Sorgfalt aufgearbeitet werden. Auch Abfälle, die mit gefährlichen Stoffen verunreinigt sind (zB mit Altöl oder Lösungsmitteln durchtränkt sind) gelten als gefährliche Abfälle. Sie sind daran zu erkennen, dass nach der Schlüsselnummer noch die 2-stellige Zusatzzahl (Spezifizierung) 77 und „g“ steht.

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