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Marcus Herzog | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.1.8 Technische Regelwerke, Normen, Richtlinien

Für die Prüfung bestimmter Anlagen und Betriebsmittel gibt es in den verbindlichen Regelwerken (Gesetze,Verordnungen etc) häufig nur Vorgaben in Form von „Generalklauseln”, wie zB: „Ölabscheider sind regelmäßig zu überprüfen“. Es wird keine nähere Vorgabe getroffen, welche Prüfinhalte konkret zu berücksichtigen sind bzw wie Prüfungen genau durchzuführen sind. In diesen Fällen muss zwangsläufig auf anerkannte technische Regeln, wie zB Normen, zurückgegriffen werden. Somit sind für ein erfolgreiches Prüfmanagement im Betrieb Kenntnisse bezüglich der relevanten technischen Regeln (Normen etc) und deren Verwaltung erforderlich. Von diesem Umstand sind ua Brandschutzeinrichtungen,Versorgungsanlagen für Erdgas (Erdgasanlagen), Gasverbrauchseinrichtungen, Anlagen zur Lagerung und Leitung technischer Gase, Druckgeräte (sofern sie nicht durch Prüfstellen überwachungspflichtig sind), manche Typen von Versandbehältern,

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