6.4.3.16 Entgelt- und Zahlungsbedingungen
Die Vereinbarung des Entgelts für bestimmte Leistungen gilt, abgesehen von der Verhandlungsphase, als relativ unproblematisch, weil es der offenkundige und leicht erfassbare Teil eines Vertrags ist. Steht dem aber eine sehr differenzierte Leistungserbringung gegenüber, dann kann die Bestimmung der verschiedenen Entgeltbestandteile die gleiche Komplexität wie die Leistungserbringung annehmen. In der Regel sollte man daher diesem Abschnitt eines Vertrags die gleiche Sorgfalt und nicht nur Verhandlungsintensität widmen wie der Leistungsbeschreibung. Insbesondere die Entgeltminderungen für Minderleistungen werfen erhebliche Schwierigkeiten auf, was ihre absolute oder relative Größe und ihre Abrechnung betrifft.