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Dokument-ID: 1249347
6.4.3.7 Arbeits- und Sozialrecht
Wesentlicher Faktor in der Angebotslegung ist die Einhaltung des Arbeits- und Sozialrechts. Diesbezüglich reicht es nach der gegenwärtigen Rechtsprechung nicht aus, sich die Einhaltung eidesstattlich bestätigen zu lassen.