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Neu Dokument-ID: 1242343

Peter Florreither - Ingo Linke | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.13.2 Luftfeuchtigkeit

Hinsichtlich Luftfeuchtigkeit sind folgende Bestimmungen einzuhalten.

Relative Luftfeuchtigkeit

§ 28 AStV *)

ÖNORM H 6000 Teil 3

40 *) –70 %

30–70 %

*) Die Raumtemperatur darf 25 °C nicht überschreiten. In der warmen Jahreszeit muss mit vorhandenen bzw geeigneten Möglichkeiten versucht werden, diesen Werten so nahe wie möglich zu kommen.

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