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Dokument-ID: 1242343
5.3.13.2 Luftfeuchtigkeit
Hinsichtlich Luftfeuchtigkeit sind folgende Bestimmungen einzuhalten.
Relative Luftfeuchtigkeit | |
§ 28 AStV *) | ÖNORM H 6000 Teil 3 |
40 *) –70 % | 30–70 % |
*) Die Raumtemperatur darf 25 °C nicht überschreiten. In der warmen Jahreszeit muss mit vorhandenen bzw geeigneten Möglichkeiten versucht werden, diesen Werten so nahe wie möglich zu kommen. | |