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Dokument-ID: 1245008
10.5.1 Was regelt die ÖNORM B 1300?
Eigentümerverantwortung
Verkehrssicherungspflichten sind entsprechend der Faktoren
- Erkennbarkeit,
- Zumutbarkeit und
- Wirtschaftlichkeit wahrzunehmen, unter Bedacht auf
- die Art der Baulichkeit,
- deren Alter,
- die Komplexität des Bauwerks und
- dessen Ausstattung.