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Dokument-ID: 1241072
2.6.2 Haftpflichtversicherung
Versichert sind Schadenersatzansprüche Dritter, die dem Versicherungsnehmer aus seiner Tätigkeit erwachsen.
Gedeckt sind in diesem Zusammenhang die Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche oder die Befriedigung gerechtfertigter Schadenersatzansprüche.